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Historisches Gebäude = Denkmalschutz?

Wir helfen dabei.


Ich kann mich noch gut an den Tag erinnern, als ich bei meinen Jungs von der DJK Burggriesbach im Sportheim saß und ich mit meinem Lieblingsinnenverteidiger Hetsches-San, dem 2 Meter großen Hünen, der Verteidiger der 2. Mannschaft sprach.

„Corni,“ sagte er, „warum zur Hölle soll ich denn das alte Glump, was Du da beschützen willst, retten? Des ist doch a riesen Scheiß, weil ich kann überhaupt´s net machen, was ich will, weil dieser beschissenen Denkmalschutz mir nur Steine in den Weg legt und überhaupt´s, da reiß ich doch lieber des alte Glump weg und bau mir dann ein Häuschen, wie ich´s will und hab dann wenigstens was gscheit´s Neues.“


Daraufhin habe ich geantwortet: „Okay Hetsch, verstehe. Heißt das, wenn du jetzt ein historisches Gebäude erstmal siehst, magst Du das?“ Darauf antwortete er: „Ja, des ist zwar altes Glump, aber das ein oder andere kann man schonmal schön anschauen.“


„Das heißt, mal angenommen, Du hättest das eine oder andere, was man sich schön anschauen kann und Du könntest es jetzt nach Deinem eigenen Belieben umbauen, so wie Du wolltest, dann würdest Du es retten?“


Nach einer kurzen Weile nachdenken meint er:“ Ja, dann könnte ich es mir schon vorstellen. Aber nur, wenn ich wirklich machen könnte, was ich will.“

Dann habe ich ihn gefragt: „Sag mal, das heißt also, wenn Du machen könntest was Du wolltest, dann würdest Du so ein altes Glump retten?“

„Ja, prinzipiell schon.“

„Hast Du eigentlich gewusst, dass es einen Unterschied zwischen denkmalgeschützten und nicht denkmalgeschützten Gebäuden gibt? Und dass nicht jedes alte Haus gleich denkmalgeschützt ist.

Stille und schaut mich an.

„Wie, also kann ich … aha!“

„Genau!“


Der erste Unterschied also, den wir machen müssen ist, dass nicht jedes alte Gebäude unter Denkmalschutz steht. Unter Denkmalschutz steht nur ein Haus, welches von einem Referenten des bayerischen Amtes für Denkmalpflege oder in anderen Bundesländern die Denkmalbehörde das Gebäude in die Liste der schützenswerten, historischer Gebäude gesetzt wurde.


findet ihr den Weg zum Denkmalatlas. Der Denkmalatlas ist im Prinzip wie Google Maps, aber vom Vermessungsamt Bayern erstellt. Und hier habt Ihr die Möglichkeit, in eurem Ort, eurer Straße oder wo auch immer, die Adresse einzugeben und zu überprüfen, ob das Gebäude, welches ihr kaufen wollt, geerbt habt oder welches ihr sanieren möchtet, oder von dem ihr träumt, oder überhaupt von dem ihr noch nicht wusstet, dass es dies überhaupt gibt, aber jetzt schon, nachschauen, ob es überhaupt unter dem Denkmalschutz steht oder nicht.


Denkmalschutz und Ensembleschutz.

Es gibt jetzt den Unterschied, wenn jetzt also ein historisches Gebäude im Denkmal steht, dass dieses als Einzeldenkmal, d. h. das gesamte Haus ist geschützt oder unter Ensembleschutz, d.h. hier ist in der Regel nur die straßenseitige Fassade unter Denkmalschutz sowie aber auch das Dach. In einigen Fällen aber auch rundum. Was also bedeutet, wer sich also in ein historisches Gebäude verliebt hat, geerbt hat oder kaufen möchte, sollte zu nächst einmal, bevor er weitere Schritte unternimmt überprüfen, ob das Haus unter Denkmalschutz steht.


Was bedeutet Denkmalschutz?

Denkmalschutz bedeutet, dass ihr klare Richtlinien befolgen müsst. Was aber nicht bedeutet, dass ihr in dem Haus nicht machen könnt, was ihr wollt. Die Voraussetzung hierfür ist, erstmal das Verständnis für den Denkmalschutz zu bekommen. Denkmalschutz bedeutet, dass ein Gebäude, welches einen besonders erhaltenswerten Stand in einer Gemeinschaft von Häusern hat, als schutzwürdig erachtet wird, als einzigartig. Ein Gebäude, das es in dieser Art und Weise in dieser Gegend, in welcher das Gebäude steht oder gar in ganz Deutschland, so nicht mehr gibt.

Es ist so zu vergleichen, wie wenn Tiere unter Artenschutz stehen, wie z. b. in Afrika Löwen, Elefanten oder Tiere der anderen Big 5 of live in der Savanne, in ihrem Naturreservat, unter Artenschutz stehen und geschützt werden, um den Fortbestand der Lebensform zu wahren.

Und genau dasselbe gilt für unsere denkmalgeschützten Gebäude. Es kann möglich sein, dass eine unfassbar wichtige Treppe gefunden wurde, die vielleicht von Goethe selbst bemalt wurde. Es kann möglich seine, dass eine Wandmalerei von Michelangelo geschützt wurde. Es kann sein, wie in der Residenz in Hilpoltstein, dass die unglaublichen Stuckaturen der Decken einen so hohen künstlerischen Wert darstellen, dass sie geschützt werden.

Ich möchte damit sagen, dass Denkmalschutz nicht gleich Denkmalschutz ist. Denkmalschutz ist erst mal nur eine Aussage, dass ein Gebäude etwas ganz Besonderes hat und erst einmal herausgefunden werden muss, was es ist. Hierzu hat jetzt der Mensch mehrere Möglichkeiten.


Was tun bei Denkmalschutz?

Die Möglichkeiten werden einmal vom bayerischen Landesamt für Denkmalspflege und von der unteren Denkmalschutz Behörde eines jeden Landratsamtes zur Verfügung gestellt, nämlich kostenlose Beratungen. Kostenlose Beratungen, bei denen man sich informieren kann über Denkmalschutz, über ein Haus, über sein Haus, über ein mögliches künftiges Haus, über Fördermöglichkeiten, über Arbeitsweisen, über Architekten, über Ingenieure, Bauforscher und Vermesser, die einem helfen können, ein denkmalgeschütztes Haus zu sanieren. Das Amt ist also zu nächst als beratenden Funktion da. Jetzt ist es wichtig, dass man erst mal wertefrei zum Amt geht und sich beraten lässt. Was bedeutet, dass man seine Wünsche hintenanstellt, sich darauf einlässt und zunächst einmal versteht, was das Amt zu sagen hat, was das Amt über sein eigenes Haus oder die gewünschte Immobilie zu sagen hat. In der Regel wird das Amt so verfahren, dass zuerst einige allgemeine wichtige Dinge mitgeteilt werden und daraufhin ein Ortstermin ausmachen. Der Ortstermin ist wichtig, damit sich die untere Denkmalschutz Behörde über das Gebäude einen eigenen Eindruck verschaffen kann und sich vorbereiten kann, um evtl. auch mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege einen Sparingtermin ausmachen kann. Hier gibt dann das Amt bereits kostenlos einige wichtige Informationen und Ratschläge zum Vorgang. Es wird dokumentiert, was gefunden wurde, was besprochen wurde, und es wird auch dann in der Regel gesagt, welche Architekten und Ingenieure in dieser Region dafür geeignet sind.

Wenn man sich hier jetzt frei führen lässt, wird man auch bald herausfinden, dass alle Wünsche, die man hat, im denkmalgeschützten Gebäude wenigstens zu 80% umgesetzt werden können.

Denn das Miteinander entscheidet letztlich über Erfolg oder Misserfolg im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude. Wichtig ist auch, dass man versteht, dass die Kommunikation alles auf Sender- und Empfängerprinzip arbeitet und natürlich verschiedenen Wissensstände große Unterschiede machen. Man muss sich also darauf gefasst machen, dass man mit neuen Wörtern erschlagen wird und dass natürlich ein Beamter auch nur ein Mensch ist. Und es möglich sein kann, dass er nicht immer die richtigen Worte findet, so wie man selbst auch nicht immer die richtigen Worte für die richtige Situation findet.

Und genau deswegen haben wir von KSDR explizit im Ingenieur- und Planungsbüro Tarnai und im Immobilien- und Projektentwicklungsbüro Tarnai das 3-Punkte-Systen der Bauherrenberatung kreiert.


3-Punkte-Systen der Bauherrenberatung

Wir arbeiten wie folgt in 3 Phasen:

Die erste Phase ist das persönliche Kennenlernen, ein Telefonat, welches kostenfrei ist. Hier werden wir gemeinsam hören, um was für ein Gebäude es sich handelt, wo es steht, vielleicht auch schon die ersten Bilder über WhatsApp oder E-Mail austauschen und die Wünsche des Bauherrn verstehen lernen. Daraufhin wird die Bauherrenberatung angeboten. Die Bauherrenberatung wird unabhängig vom Projekt und nach Stunden abgerechnet, in der Regel kann man sagen, dass eine Bauherrenberatung zwischen 10 Stunden bis max. 30 Stunden dauert, je nach Aufwand und Größe des Gebäudes. Hier können 1.500 € bis 3.000 € zzgl. Mehrwertsteuer für den ersten Schritt investiert werden. Was passiert also jetzt? In der Bauherrenberatung treffen wir uns vor Ort und der Ingenieur lernt das Gebäude kennen. Lernt das Gebäude als Vermesser kennen, lernt das Gebäude als Bauforscher kennen, lernt das Gebäude als Architekt kennen und lernt das Gebäude als Bauingenieur kennen. Aber er lernt nicht nur das Gebäude, sondern auch den Menschen kennen, der in diesem Gebäude leben möchte. Was ist es, was ihn antreibt, dieses Gebäude kaufen zu wollen oder das Erbe antreten und sanieren. Was ist es, was sie möchten?

In der Regel werden jetzt schon einige unrealistische Zähne gezogen von realistischen Vorstellungen, die heute noch nicht möglich sind, aber auch nicht ganz ausgeschlossen sein werden. Aber es wird der Realität ins Auge gesehen, wenn der Bauingenieur oder der Architekt sofort erkennt, dass eine urhistorische Wand im Traum des Bauherrn herausgerissen werden soll. Dann wird er erst mal sagen, nein, das wird nicht so funktionieren, wie du dir das vorstellst. Die Frage ist aber, warum möchtest du diese Wand herausreißen – möchtest du einen größeren Wohnraum schaffen? Und genau jetzt kommt der nächste Schritt, nämlich eine skizzenhafte Aufnahme des Gebäudes, damit schon einmal Pläne existieren. Diese Pläne werden einmal im Bestand dargestellt, und im anderen Fall auch in der Vision des Bauherrn und mit der Möglichkeit, wie es tatsächlich umgesetzt werden kann. Dies sind die ersten Schritte in der Bauherrenberatung. Darauf folgen dann die nächsten Schritte:


Der erste Ortstermin mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Diese sitzt in der Regel im Landratsamt deines Landkreises, vielleicht gibt es aber auch in deiner Stadt einen Denkmalschützer. Hier wird ein Termin mit ihm ausgemacht, nur mit ihm und dir. Jetzt wird ihm das Gebäude adäquat durch den Ingenieur oder Architekten, vielleicht mit dem Zimmerermeister oder einem anderen Experten unseres Büros, vorgestellt. Hier wird das Gebäude dargestellt, die Bestandspläne aufgezeigt und es wird ihm gezeigt, welche Gebäudeteile aus ca. welchem Zeitalter / Jahrhundert stammen. Daraufhin werden die Wünsche des Bauherrn in einfachen Skizzenplänen klar dargestellt und gefragt, was er denn davon hält. Nun kann der Baumeister diese Vorschläge einarbeiten und daraufhin die nächste Version der Pläne herstellen. Weiterhin wird der Bauherr seinen Ansprechpartner im Amt kennenlernen und die Weichen für die Kommunikation gestellt. Wir vom Ingenieur- und Planungsbüro Tarnai sehen uns als Sprachrohr, sozusagen das Enigma oder besser gesagt der Wort Wechsler, der Descrypter, damit jeder die richtige Sprache spricht. Somit ist schon jetzt jeder Beteiligte entspannt und gelockert.

Im nächsten Schritt werden im Büro die Aussagen des Denkmalschutzbeauftragten in die Pläne eingearbeitet, überarbeitet und der nächste Termin vereinbart. Jetzt treffen sich der Bauherr, der Denkmalschützer der unteren Denkmalschutz Behörde, der Baureferent des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sowie ein Baumeister des Ingenieur- und Planungsbüro Tarnai. Hier schaffen wir es, die bereits zusammengetragenen Ergebnisse dem Denkmalsschützer des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege klar darzustellen und nach seiner Expertise zu fragen. Je mehr man ihm präsentieren kann, je klarer und detaillierter die Situation dargestellt werden kann, desto schneller kann er sehen, dass er es hier mit Experten zu tun hat und um so schneller weiß er, dass sein Schutzauftrag gegenüber dem Gebäude durch die Expertise des Büros sichergestellt ist und das hier kein Schabernack getrieben wird.

Nun werden nur noch die Förderungen klargestellt und darüber hinaus, welche Arbeiten von Amts wegen noch gefordert werden und daraufhin steht der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes nichts mehr im Wege. Die Bauherrenberatung ist also das A und O einer Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes. Wer nun hierauf keine Lust hat, kann sich immer noch ein historisches Gebäude kaufen.


Historisches Gebäude

Das historische Gebäude ist ohne Denkmalschutz und kann nach Belieben umgebaut werden, natürlich nach bayerischen Baugesetzbuch, der bayerischen Bauordnung und den anerkannten Regeln der Technik. Es sollte aber klargestellt werden, dass immer Architekten oder Ingenieure, wenigstens ein Zimmerer- oder Baumeister, zu einem Projekt hinzugezogen werden sollten. Denn Hand aufs Herz, würden sie, wenn sie nicht gerade Kfz-Meister sind, die Bremse ihres Wagens erneuern? Denn wenn die Bremse versagt, sie mit 100 km/h auf eine Wand zu fahren würden, was dann? Hier geht es um ihr Leben!

Bei einem denkmalgeschützten / historischen Gebäude geht es nur indirekt um ihr Überleben, es geht um ihr Geld, um ihr Seelenheil, um ihr Stresspotential. Seien sie nicht naiv und glauben, dass sie alles selbst schaffen können. Holen sie sich Hilfe von Experten, die Erfahrung mit historischen Gebäuden haben und auch ihre Sprache sprechen. Es ist das A und O, dass sie sich mit ihrem Planer verstehen und der Planer die Sprache der historischen Gebäude spricht und darüber hinaus mit ihnen harmoniert. Wenn dem nicht so ist, wählen sie sich einen neuen, es gibt so viele Architekten und Ingenieure da draußen, die nur darauf warten, ihre Vision mit ihnen gemeinsam in die Tat umzusetzen. Historische Gebäude gehören in die Hände von Menschen, die verstehen, warum historische Gebäude gerettet werden dürfen. Historische Gebäude sind so viel mehr als nur ein Gebäude aus Stein und Holz. Sie respektieren eine aus Stein gewordenen Geschichte, die seit mehreren Jahrhunderten von Jahren das Leben wiederspiegeln, in ihrer vollen Schönheit, in ihrer Veränderung, die sie bis heute gelebt haben. Respektieren wir diese Gebäude, so respektieren wir unsere Vorfahren und die Weisheiten der alten Meister.


Ihr Cornelius Tarnai

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